Hygieneplan
Apartmentvermietung Siegel GmbH
Strandallee 123 – 125
23669 Timmendorfer Strand
Ferienhaus „Pier 76“ in Haffkrug
Aufenthalt
Was ist bei einem positiven Coronatest im Urlaub zu beachten
Wenn Sie im Urlaub positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden (egal ob Selbsttest, Antigentest oder PCR-Test), müssen Sie sich unverzüglich auf direktem Weg in Ihre Häuslichkeit begeben und sich dort absondern. Als Häuslichkeit zählt während des Urlaubs auch die Ferienwohnung/ das Ferienhaus oder das Hotel. Ein positiver Selbsttest oder Antigentest muss unverzüglich durch einen weiteren Test in einem Testzentrum, einer Teststation oder bei einem Arzt bestätigt werden. Bis dahin sollte Ihnen durch das Hotel bzw. durch Ihren Vermieter die Möglichkeit gegeben werden, in Ihrer Unterkunft zu bleiben.
Was bei der Absonderung (Quarantäne oder Isolation) grundsätzlich und allgemein zu beachten ist, können Sie weiter oben nachlesen. Bei einer Absonderung in einem Hotel sind zusätzlich die Hygienepläne der Hotels zu beachten. Wie Sie eine angeordnete Absonderung vor Ort umsetzen, müssen mit dem Hotel bzw. dem Ferienhausvermieter im Einzelfall (ggf. durch den Mietvertrag als eigenem Passus) und gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Gesundheitsamtes klären. Eine pauschale Regelung für alle gibt es nicht, es müssen immer die Möglichkeiten vor Ort in Betracht gezogen werden.
Sind Sie als Mieter:in mit einem eigenen PKW vor Ort, haben Sie die Möglichkeit, mit diesem nach Hause zu fahren, um sich dort in häusliche Absonderung zu begeben. Öffentliche Personenverkehrsmittel (Bus, Bahn, Fähre, Flugzeug) dürfen nicht für die Heimreise genutzt werden.
Wenn die Absonderung länger dauert als der Urlaub, fallen weitere Beherbergungskosten an, die von den Urlauber:innen selbst zu tragen sind.
Abreise
Notfall
Hinweise für Menschen mit COVID-19-Verdacht Wenn Sie Atemwegssymptome haben, unterrichten Sie bitte -telefonisch - unverzüglich uns über die Telefonnummer 04503 351701, ärztlichen
Bereitschaftdienst 116 117 und das Gesundheitsamt über die Telefonnummer 0451 122 53 15.
Die Rückreise erfolgt nach Maßgabe des zuständigen Gesundheitsamts an den Erstwohnsitz. Bei verlassen ist sicherzustellen, dass kein Kontakt zu anderen Gästen und Personal
entsteht.
Unterbringung und Kontakte
• Stellen Sie nach Möglichkeit eine Einzelunterbringung in einem gut belüftbaren Einzelzimmer sicher.
• Begrenzen Sie die Anzahl und Enge Ihrer Kontakte bestmöglich, insbesondere gegenüber Personen, die einer Risikogruppe angehören (Immunsupprimierte, chronische Kranke, ältere Personen).
Empfangen Sie keinen Besuch.
• Haushaltspersonen und eventuelle Besucher sollten sich in anderen Räumen aufhalten oder, falls dies nicht möglich ist, einen Mindestabstand von mindestens 1 m – 2 m zu Ihnen einhalten.
Alternativ: die Nutzung gemeinsamer Räume sollte auf ein Minimum begrenzt werden und möglichst zeitlich getrennt erfolgen.
• Stellen Sie sicher, dass Räume, die von mehreren Personen genutzt werden (z. B. Küche, Bad) regelmäßig gut gelüftet werden.
Hygienemaßnahmen
• Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu solchen Erkrankten (ca. 1
bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus.
• Händehygiene, mit Wasser und Seife, sollte vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang und immer dann durchgeführt werden, wenn die Hände sichtbar schmutzig
sind. Die Hände bis zu den Handgelenken jeweils 20 sec waschen.
• Bei Verwendung von Wasser und Seife sind Einweg-Papiertücher zum Trocknen der Hände das Mittel der Wahl oder auch eigene Handtücher. Tauschen diese aus, wenn sie feucht sind.
• Gesunde Familienangehörige sollten nicht dieselben Handtücher verwenden wie Sie.
• Denken Sie an Husten- und Nies-Etikette durch das Abdecken von Mund und Nase während des Hustens oder Niesens mit Taschentüchern oder gebeugtem Ellbogen, gefolgt von Händehygiene.
• Benutzte Taschentücher und andere Abfälle, sollten vor der Entsorgung mit anderem Hausmüll in einem mit einer Auskleidung versehenen Behälter im Krankenzimmer aufbewahrt und getrennt
entsorgt
werden.
Vorgehen bei Zustandsverschlechterung
• Kontaktieren Sie umgehend Ihren Arzt bei Verschlechterung Ihres Allgemeinzustandes, z.B. Auftreten von Fieber, Atmungsbeschwerden,
Luftnot, schneller Puls
Hinweise für leicht erkrankte positiv getestete COVID-19 Patienten
Reinigung und Desinfektion
• Reinigen und desinfizieren Sie häufig berührte Oberflächen wie Nachttische, Bettrahmen und andere Schlafzimmermöbel täglich mit einem mind. „begrenzt
viruzid“ wirksamen Flächendesinfektionsmittel.
Achten Sie beim Kauf dieser Präparate immer mindestens auf die Bezeichnung „begrenzt viruzid*“.
• Bad- und Toilettenoberflächen sollten mindestens einmal täglich mit einem Flächendesinfektionsmittel gereinigt und desinfiziert werden, das mindestens „begrenzt viruzid*“ wirkt.
Desinfektionsmittel mit der Bezeichnung "begrenzt viruzid" ODER "begrenzt viruzid PLUS" ODER "viruzid" sind wirksam.
• Legen Sie kontaminierte Wäsche in einen Wäschesack. Verschmutzte Wäsche nicht schütteln und direkten Kontakt von Haut und Kleidung mit den kontaminierten Materialien vermeiden.
• Waschen und reinigen Sie Kleidung, Bettwäsche, Bade- und Handtücher usw. mit Waschmittel und Wasser. Waschen Sie diese bei mindestens 60°C mit einem herkömmlichen Haushalts-Vollwaschmittel und
trocknen Sie sie gründlich. Die Wäsche sollte getrennt von der Wäsche von Familienangehörigen gewaschen werden. Informationen zum Infektionsschutz finden Sie unter www.infektionsschutz.de.
Vorgehen bei Zunahme der Beschwerden
Der ambulant betreuende Arzt und das zuständige Gesundheitsamt sollten gemeinsam mit Ihnen das Vorgehen im Falle einer notfallmäßigen
bzw. außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten eintretenden Beschwerdezunahme im Vorhinein festlegen. Dieses sollte auch das aufnehmende Krankenhaus umfassen, wie auch das geeignete Transportmittel
dorthin, für den Fall, das dies nötig wird.
Nehmen Sie sofort Kontakt zu Ihrem Arzt auf, wenn sich ihr Allgemeinzustand verschlechtert, wie höheres Fieber, Atembeschwerden, hoher Puls.
Hinweise für Haushaltsangehörige von leicht erkrankten Patienten, die sich selbst versorgen können
Haushaltsangehörige sollten sich möglichst in anderen Räumen als die
erkrankte Person aufhalten. Die Nutzung gemeinsamer Räume sollte auf ein Minimum begrenzt werden und möglichst zeitlich getrennt erfolgen. Möglichst einen Abstand von mindestens 1 m – 2 m zum
Patienten einhalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch den Patienten und den Haushaltsangehörigen, insbesondere bei Unterschreitung des Mindestabstands, ist zu empfehlen.
Hygienemaßnahmen
• Nach jedem Kontakt mit der krankten Person oder deren unmittelbarer Umgebung ist die Durchführung einer Händehygiene notwendig. Hände bis zu den
Handgelenken 20 sec waschen.
• Händehygiene sollte vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang und immer dann durchgeführt werden, wenn die Hände sichtbar schmutzig sind. Die Händehygiene
erfolgt mit Wasser und Seife.
• Bei Verwendung von Wasser und Seife sind Einweg-Papiertücher zum Trocknen der Hände das Mittel der Wahl. Benutzen Sie Handtücher tauschen Sie diese aus, wenn sie feucht sind.
• Gesunde sollten nicht dieselben Handtücher verwenden wie Erkrankte.
• Wenn die Hände nicht sichtbar verschmutzt sind, kann alternativ zu Händewaschung ein
hautverträgliches Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis verwendet werden, das mit mindestens „begrenzt" bezeichnet ist.
Stand: 15.03.2022