Hygieneplan

 

 

 

Apartmentvermietung Siegel GmbH

 

Strandallee 123 – 125

 

23669 Timmendorfer Strand

 

Ferienhaus „Pier 76“ in Haffkrug

 

 

 

Im Allgemeinen

  • Mit Betreten des bereits ersten Betriebsraumes versichert jeder Gast, dass er sämtliche Maßgaben, Vorschriften sowie gesetzliche Vorgaben bezüglich der Eindämmung der Corona Krise akzeptiert, umsetzt und den Regeln des Betriebes diesbezüglich selbstverständlich unterordnet. -Timmendorfer Strand, Apartmentvermietung Siegel GmbH, 12.05.2020-
  • Bei Anreise hat jeder Gast schriftlich zu versichern, dass sie selbst keine respiratorischen Symptome aufweisen oder direkten Kontakt zu einer mit SARS-CoV 2 infizierten Person hatten. Ebenso haben sie zu versichern, im Falle einer nachgewiesenen Ansteckung während ihres Aufenthalts umgehend die Rückreise nach Maßgabe des zuständigen Gesundheitsamts an ihren Erstwohnsitz anzutreten und Kosten und Organisation hierfür selbst zu übernehmen.
  • Halten Sie Abstand zu Ihren Mitmenschen
    Begrüßen Sie andere Menschen, ohne sie zu Berühren und wahren Sie einen Abstand von 1,5 Metern zu Ihren Mitmenschen.
  • Beachten Sie die Hygieneregeln:
  • Hände sorgfältig waschen
  • Hände desinfizieren
  • Husten- und Niesregeln einhalten
  • Hände vom Gesicht fernhalten
  • Mund-Nasen-Schutz
    Das Tragen von Atemschutzmasken ist eine sinnvolle Maßnahme, um eine Übertragung des Virus zu verhindern. Wir empfehlen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Desinfektionsmittelspender befinden sich an jedem Hauseingang.
  • Informationen zu Abstands- und Hygieneregeln befinden sich auf unseren Informationstafeln am Hauseingang.

 

Ankunft

  • Die Gästeanmeldung erfolgt möglichst kontaktlos im Büro Niedersachsen. Das Büro betreten Sie bitte nur als Einzelperson oder mit Angehörigen Ihres eigenen Hausstandes. Bitte beachten Sie die markierten Abstandshalter.
  • Die Ausgabe der Ostseecard und des desinfizierten Wohnungsschlüssels wird über das für jede Wohnung zur Verfügung stehende Postfach im Treppenhaus vorgenommen.
  • Die Ostseecard wird durch den Gast in der Wohnung ausgefüllt und auf der letzten Seite abgetrennt. Der Anmeldebogen wird durch den Gast anschließend wieder im Postfach der jeweiligen Wohnung hinterlegt. Auf dem Anmeldebogen der Ostseecard sind aktuelle Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie die Namen aller Gäste zu erfassen, um eine Kontaktnachverfolgung(Kontakt Tracing) im Falle einer Infektion zu erleichtern. Diese Informationen sind von dem Betreiber für die Dauer von vier Wochen nach Ende des Aufenthaltes aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen.
  • Der Wohnungsschlüssel kann auch über den Schlüsselkasten (der hierfür benötigte Code wird vorab telefonisch mitgeteilt) oder den amerikanischen Briefkasten ausgegeben werden.



Aufenthalt

  • Bitte halten Sie bei Bezug der Wohnung die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen des Bundeslandes Schleswig-Holstein ein.
  • Benutzung des Fahrstuhls bitte nur als Einzelperson oder mit Angehörigen Ihres eigenen Hausstandes.
  • Handtuchwechsel: Handtücher können bei uns nach Bedarf gewechselt werden. Hierfür legen Sie bitte Ihre gebrauchte Wäsche in den bereit gestellten Wäschekorb. Frische Handtücher werden wir Ihnen ebenfalls über einen Wäschekorb bereit stellen.
  • Auch für weiteren Kleinbedarf (Geschirrspültabs, Toilettenpapier etc.) stellen wir Ihnen einen Korb bereit.
  • Die Nutzung der Waschmaschine und des Wäschetrockners sowie von Bügelbrett und Bügeleisen ist weiterhin möglich. Unmittelbar nach der Nutzung muss das jeweilige Gerät durch den Nutzer sorgfältig gereinigt werden. Reinigungsmittel hierfür stellen wir zur Verfügung.
  • Gemeinschaftseinrichtungen wie Treppenhäuser inkl. Handläufe und Türgriffe, Fahrstuhl, Müllcontainer,Spielplatz, Tischtennisplatte und Gartenmöbel werden durch uns in regelmäßigen Abständen gereinigt.
  • Die Benutzung der Tischtennisplatte ist für bis zu 10 Personen möglich. Ausnahme: Spieler aus zwei verschiedene Haushalten müssen jeweils eigene Tischtennisbälle verwenden, die nicht vertauscht werden dürfen. Runde oder Doppel ist nicht erlaubt. Schläger können kontaktlos im Büro ausgeliehen werden. Die Reinigung erfolgt durch das Büro.
  • Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln zum Schutz der Mitmenschen zwingend erforderlich sind. Bei Verstoß oder einer wiederholten Missachtung ist eine außerordentliche kostenpflichtig Kündigung möglich.
  • Fieber, Husten und Atemnot können Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sein. Die betroffene Person sollte sich umgehend zunächst telefonisch zur Abklärung an einen behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt (www.rki.de/mein-gesundheitsamt) vor Ort wenden.
  • Dr. med. Jens Dreesen Strandallee 97, 23669 Timmendorfer Strand 04503 / 4444
  • Dr. med. Katrin Teske-Hargus Poststr. 34, 23669 Timmendorfer Strand 04503 / 31 936
  • Dr. med. Götz Kallien Strandalle 94 a, 23669 Timmendorfer Strand 04503 / 2559
    Gesundheitsamt Lübeck Sophienstr. 2-8, 23560 Lübeck 0451 / 122 53 15
  • Bitte entsorgen Sie benutzte Taschentücher, Masken und Handschuhe angemessen in einem verschlossenen Plastikbeutel in der Restmülltonne/Container.
  • Wir möchten Sie bitten, das komplette Geschirr im Geschirrspüler bei mindestens 60°C mit einem haushaltsüblichen Geschirrspülmittel (wird durch uns zur Verfügung gestellt) zu reinigen und und zu trocknen.
  • In geschlossenen Räumen kann die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen. Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert. Wir bitte Sie daher, Ihre Wohnung während Ihres Aufenthalts regelmäßig zu lüften.
  • Was ist bei einem positiven Coronatest im Urlaub zu beachten

  • Wenn Sie im Urlaub positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden (egal ob Selbsttest, Antigentest oder PCR-Test), müssen Sie sich unverzüglich auf direktem Weg in Ihre Häuslichkeit begeben und sich dort absondern. Als Häuslichkeit zählt während des Urlaubs auch die Ferienwohnung/ das Ferienhaus oder das Hotel. Ein positiver Selbsttest oder Antigentest muss unverzüglich durch einen weiteren Test in einem Testzentrum, einer Teststation oder bei einem Arzt bestätigt werden. Bis dahin sollte Ihnen durch das Hotel bzw. durch Ihren Vermieter die Möglichkeit gegeben werden, in Ihrer Unterkunft zu bleiben.

  • Was bei der Absonderung (Quarantäne oder Isolation) grundsätzlich und allgemein zu beachten ist, können Sie weiter oben nachlesen. Bei einer Absonderung in einem Hotel sind zusätzlich die Hygienepläne der Hotels zu beachten. Wie Sie eine angeordnete Absonderung vor Ort umsetzen, müssen mit dem Hotel bzw. dem Ferienhausvermieter im Einzelfall (ggf. durch den Mietvertrag als eigenem Passus) und gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Gesundheitsamtes klären. Eine pauschale Regelung für alle gibt es nicht, es müssen immer die Möglichkeiten vor Ort in Betracht gezogen werden.

    Sind Sie als Mieter:in mit einem eigenen PKW vor Ort, haben Sie die Möglichkeit, mit diesem nach Hause zu fahren, um sich dort in häusliche Absonderung zu begeben. Öffentliche Personenverkehrsmittel (Bus, Bahn, Fähre, Flugzeug) dürfen nicht für die Heimreise genutzt werden.

    Wenn die Absonderung länger dauert als der Urlaub, fallen weitere Beherbergungskosten an, die von den Urlauber:innen selbst zu tragen sind.

Abreise

  • Bei der Abreise werden die Wohnungsschlüssel durch den Gast auf dem Esstisch in der Wohnung hinterlegt. Die Wohnungstür bitte schließen.
  • Bezahlung: Wir bitte Sie möglichst kontaktlos mit EC-Karte zu bezahlen. Für die Übergabe von Bargeld und Belegen haben wir einen Ablageort vorgesehen.

Notfall

Hinweise für Menschen mit COVID-19-Verdacht Wenn Sie Atemwegssymptome haben, unterrichten Sie bitte -telefonisch - unverzüglich uns über die Telefonnummer 04503 351701, ärztlichen Bereitschaftdienst 116 117 und das Gesundheitsamt über die Telefonnummer 0451 122 53 15.

Die Rückreise erfolgt nach Maßgabe des zuständigen Gesundheitsamts an den Erstwohnsitz. Bei verlassen ist sicherzustellen, dass kein Kontakt zu anderen Gästen und Personal entsteht.

Unterbringung und Kontakte

• Stellen Sie nach Möglichkeit eine Einzelunterbringung in einem gut belüftbaren Einzelzimmer sicher.

• Begrenzen Sie die Anzahl und Enge Ihrer Kontakte bestmöglich, insbesondere gegenüber Personen, die einer Risikogruppe angehören (Immunsupprimierte, chronische Kranke, ältere Personen).
Empfangen Sie keinen Besuch.
• Haushaltspersonen und eventuelle Besucher sollten sich in anderen Räumen aufhalten oder, falls dies nicht möglich ist, einen Mindestabstand von mindestens 1 m – 2 m zu Ihnen einhalten. Alternativ: die Nutzung gemeinsamer Räume sollte auf ein Minimum begrenzt werden und möglichst zeitlich getrennt erfolgen.
• Stellen Sie sicher, dass Räume, die von mehreren Personen genutzt werden (z. B. Küche, Bad) regelmäßig gut gelüftet werden.
Hygienemaßnahmen
• Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu solchen Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus.
• Händehygiene, mit Wasser und Seife, sollte vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang und immer dann durchgeführt werden, wenn die Hände sichtbar schmutzig sind. Die Hände bis zu den Handgelenken jeweils 20 sec waschen.
• Bei Verwendung von Wasser und Seife sind Einweg-Papiertücher zum Trocknen der Hände das Mittel der Wahl oder auch eigene Handtücher. Tauschen diese aus, wenn sie feucht sind.
• Gesunde Familienangehörige sollten nicht dieselben Handtücher verwenden wie Sie.
• Denken Sie an Husten- und Nies-Etikette durch das Abdecken von Mund und Nase während des Hustens oder Niesens mit Taschentüchern oder gebeugtem Ellbogen, gefolgt von Händehygiene.
• Benutzte Taschentücher und andere Abfälle, sollten vor der Entsorgung mit anderem Hausmüll in einem mit einer Auskleidung versehenen Behälter im Krankenzimmer aufbewahrt und getrennt entsorgt
werden.
Vorgehen bei Zustandsverschlechterung
• Kontaktieren Sie umgehend Ihren Arzt bei Verschlechterung Ihres Allgemeinzustandes, z.B. Auftreten von Fieber, Atmungsbeschwerden, Luftnot, schneller Puls
Hinweise für leicht erkrankte positiv getestete COVID-19 Patienten
Reinigung und Desinfektion
• Reinigen und desinfizieren Sie häufig berührte Oberflächen wie Nachttische, Bettrahmen und andere Schlafzimmermöbel täglich mit einem mind. „begrenzt viruzid“ wirksamen Flächendesinfektionsmittel.
Achten Sie beim Kauf dieser Präparate immer mindestens auf die Bezeichnung „begrenzt viruzid*“.
• Bad- und Toilettenoberflächen sollten mindestens einmal täglich mit einem Flächendesinfektionsmittel gereinigt und desinfiziert werden, das mindestens „begrenzt viruzid*“ wirkt. Desinfektionsmittel mit der Bezeichnung "begrenzt viruzid" ODER "begrenzt viruzid PLUS" ODER "viruzid" sind wirksam.
• Legen Sie kontaminierte Wäsche in einen Wäschesack. Verschmutzte Wäsche nicht schütteln und direkten Kontakt von Haut und Kleidung mit den kontaminierten Materialien vermeiden.
• Waschen und reinigen Sie Kleidung, Bettwäsche, Bade- und Handtücher usw. mit Waschmittel und Wasser. Waschen Sie diese bei mindestens 60°C mit einem herkömmlichen Haushalts-Vollwaschmittel und trocknen Sie sie gründlich. Die Wäsche sollte getrennt von der Wäsche von Familienangehörigen gewaschen werden. Informationen zum Infektionsschutz finden Sie unter www.infektionsschutz.de.
Vorgehen bei Zunahme der Beschwerden
Der ambulant betreuende Arzt und das zuständige Gesundheitsamt sollten gemeinsam mit Ihnen das Vorgehen im Falle einer notfallmäßigen bzw. außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten eintretenden Beschwerdezunahme im Vorhinein festlegen. Dieses sollte auch das aufnehmende Krankenhaus umfassen, wie auch das geeignete Transportmittel dorthin, für den Fall, das dies nötig wird.
Nehmen Sie sofort Kontakt zu Ihrem Arzt auf, wenn sich ihr Allgemeinzustand verschlechtert, wie höheres Fieber, Atembeschwerden, hoher Puls.
Hinweise für Haushaltsangehörige von leicht erkrankten Patienten, die sich selbst versorgen können
Haushaltsangehörige sollten sich möglichst in anderen Räumen als die erkrankte Person aufhalten. Die Nutzung gemeinsamer Räume sollte auf ein Minimum begrenzt werden und möglichst zeitlich getrennt erfolgen. Möglichst einen Abstand von mindestens 1 m – 2 m zum Patienten einhalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch den Patienten und den Haushaltsangehörigen, insbesondere bei Unterschreitung des Mindestabstands, ist zu empfehlen.
Hygienemaßnahmen
• Nach jedem Kontakt mit der krankten Person oder deren unmittelbarer Umgebung ist die Durchführung einer Händehygiene notwendig. Hände bis zu den Handgelenken 20 sec waschen.
• Händehygiene sollte vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang und immer dann durchgeführt werden, wenn die Hände sichtbar schmutzig sind. Die Händehygiene erfolgt mit Wasser und Seife.
• Bei Verwendung von Wasser und Seife sind Einweg-Papiertücher zum Trocknen der Hände das Mittel der Wahl. Benutzen Sie Handtücher tauschen Sie diese aus, wenn sie feucht sind.
• Gesunde sollten nicht dieselben Handtücher verwenden wie Erkrankte.
• Wenn die Hände nicht sichtbar verschmutzt sind, kann alternativ zu Händewaschung ein
hautverträgliches Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis verwendet werden, das mit mindestens „begrenzt" bezeichnet ist. 

 

Stand: 15.03.2022